Verkaufsbeschränkungen

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zur Bewältigung des saisonal sehr stark ansteigenden Verwaltungs- und Beratungsaufwands keine Kleinmengen verkaufen und den Verkauf an Privatpersonen leider einschränken müssen.

Für Geschäftskunden beträgt der Mindest-Nettobestellwert 300 €.

Dies entspricht in der Regel Ansaatflächen ab 1.000 m².


Für Blühmischungen auf Ackerflächen bestehen Einzelregelungen, bitte fragen Sie nach!

 

hier geht es zu den einzelnen Mischungen >

Für Privatpersonen beträgt der Mindest-Nettobestellwert 800 €.

Dies entspricht in der Regel Ansaatflächen ab 2.000 m².


Für kleinere Flächen finden Sie hier eine Übersicht von
Anbietern
für Kleinmengen >

Bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Mischungen genügen auch kleinere Flächengrößen, dabei muss der Mindestbestellwert erreicht werden. In der Regel können Gebindegrößen von 1 kg nicht unterschritten werden.

Wenn Sie den Mindestbestellwert nicht erreichen können, prüfen Sie bitte, ob Sie weitere Mischungen hinzunehmen oder eine gemeinsame Bestellung mit anderen Interessierten aufgeben.

Beauftragen Sie uns mit weiteren Dienstleistungen, z.B. Standortuntersuchungen oder Freiflächenplanungen, entfällt der Mindestbestellwert.
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